AGB
§ 1 Allgemeines |
(1)Für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarungen. Davon abweichende Bedingungen sind unwirksam und werden vorsorglich ausdrücklich widersprochen.
Dieses gilt auch für Gegenbestätigungen des Käufers bzw. Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeine Geschäfts- bzw./und Einkaufsbedingungen.
(2)Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss |
(1)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und dienen lediglich der Besprechungsgrundlage. Sämtliche Bestellungen und Annahmeerklärungen von Seiten des Käufers bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Diese Auftragsbestätigungen sind vom Käufer umgehend zu prüfen und gelten als Vertragsbestandteil, wenn nicht binnen 24 Stunden widersprochen wird. Alle Maßangaben, Abbildungen, Zeichnungen, Farbangaben, Gewichte und sonstige Leistungsdaten gelten nur als verbindlich, wenn auf diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
(2) Wir behalten uns ein einwöchiges befristetes Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass der Auftrag des Kunden nicht zu den üblichen Bedingungen eines deutschen Kreditversicherers versichert wird. Sollten sich die Vermögensverhältnisse nach Auftragsannahme derart verschlechtern, dass die Gegenleistung gefährdet ist, so verweisen wir auf unser Recht nach §321 BGB.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen |
(1)Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach 30 Tagen netto durch den Käufer vorzunehmen. Skontoabzüge sind gesondert zu vereinbaren.
(2) Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Der Verkäufer ist vom betreffenden Zeitpunkt des Verzugs an berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz einzufordern. Die Möglichkeit der Prüfung, betreffend eines geringeren Schadens, bleibt dem Käufer gegen Nachweis gestattet.
(3)Die Rechnungsbegleichung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag
verfügen kann. Gleiches gilt für Zahlungen mit Schecks.
(4) Werden dem Verkäufer Informationen zugetragen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden sämtliche Rechnungen sofort fällig. Zur Fortführung der Geschäftsbeziehung ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder entsprechende Sicherungsleistungen vom Käufer zu verlangen.
§ 4 Liefer-und Leistungszeit |
(1)Generell bedarf es bei Lieferterminangaben und Fristen der Schriftform.
(2)Aufgrund von höher Gewalt und Vorkommnissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, kann der Verkäufer für nicht eingehaltene Lieferterminvereinbarungen nicht belangt werden. In solchen Fällen wird dem Verkäufer das Recht eingeräumt, die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung hinaus zu verzögern oder ganz bzw. bei bereits geleisteten Teillieferungen zum entsprechenden Teil vom Vertrag zurückzutreten.
(3)Durch einen Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Werden Speditionen eingesetzt, so haftet der Spediteur nur nach ADSp. Möchte der Käufer weitere Risiken ausschließen, so muss er auf eigene Kosten eine Versicherung abschließen.
(4) Versandkosten werden jeweils gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
(5) Der Verkäufer ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, es sei denn dass dies für den Käufer nicht interessant ist.
(6) Voraussetzung der Einhaltung von Liefer- und Leistungsverpflichtungen ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers.
§5 Gefahrübergang |
Mit der Absendung der Kaufsache geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig ob der Versand frachtfrei oder kostenpflichtig ist. Die Versandart und der Versandweg bleiben uns überlassen, wobei die schnellste und preiswerteste Beförderung angestrebt wird.
Mehrkosten für Teil- und Expressgutversendungen, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen werden, gehen zu seinen Lasten.
§6 Mängelreklamation/Gewährleistung/Haftung |
(1)Die angelieferte Ware ist vom Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften
unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen. Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Mängelbeseitigung kann jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises erfolgen.
(2)Schadensersatzansprüche können gegen den Verkäufer nur geltend gemacht werden, wenn ihm vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
(3) Ist der Käufer Unternehmer i. S. v. §14 BGB, so sind Schadensersatzansprüche wegen Mängel an der gelieferten Ware auf ¼ des Kaufpreises beschränkt.
(4) die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß oder Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer die gelieferte Ware verändert.
(5) Der Käufer hat Anspruch auf Wandlung oder Minderung, wenn die Mängel nicht in einer angemessenen Frist behoben sind.
(6) Handelsübliche, materialbedingte Struktur-Farb-und Gewichtsabweichungen bleiben vorbehalten.
§7 Eigentumsvorbehalt |
(1)Die gelieferte Ware bleibt solange unser Eigentum bis alle Zahlungen bei uns eingegangen ist.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, so ist er berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt befindliche Kaufsache im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt der Unternehmer jedoch alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages incl. MwSt. ab, unabhängig ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft ist. Die Abtretung zugunsten von uns geht allen übrigen Abtretungen im Range vor.
§8 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit |
(1)Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, soweit der Käufer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.
(3) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Ist eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
ILO-TEC * Inhaber: Lars Ihle * Heldmanstrasse 110 * 32108 Bad Salzuflen