Mieter mit einem sch�nen Balkon d�rfen auch ihre G�ste darauf empfangen. Beim geselligen Miteinander an der frischen Luft muss man allerdings die allgemeinen Ruhezeiten beachten. Zwischen 13 und 15 Uhr und abends ab 22 Uhr bis 7 Uhr darf man es nicht zu laut werden lassen. F�r Unterhaltungen gilt dann strenggenommen: Entweder im Fl�sterton oder im Wohnzimmer fortsetzen. Gute Nachricht f�r alle Raucher - Das Quarzen auf dem Balkon ist ohne Einschr�nkung gestattet, auch dann, wenn der Nachbar n�rgelt. Rauchen geh�rt laut Deutschem Mieterbund (DMB) zum "vertragsgem��en Gebrauch einer Mietsache", und da der Balkon zur Wohnung z�hlt, gilt die Erlaubnis zum Qualmen auch dort. Musikh�ren, Fernsehen und Computern im Freien - Bei Sonnenschein auf Terrasse oder Balkon einen sch�nen Film gucken oder die Lieblingsmusik h�ren ist prinzipiell in Ordnung. Beim Video- und Audiogenuss ist aber ebenso wie bei kleinen Partys auf die Ruhezeiten zu achten. Zwischen 13 und 15 Uhr sowie zur Nachtruhe ab 22 Uhr gilt Fl�sterlautst�rke, daher sollte man den Krimi besser im Wohnzimmer weitergucken. Ein S�d-Balkon mit Sonnenpl�tzchen ist ohne Frage der Traum vieler St�dter. Wer in seinem Freiluftparadies zum Sonnen die H�llen fallen l�sst, darf das ohne Reue tun. Geht der Balkon zur Stra�e raus, sollte man aber vermeiden, durch allzu provokatives Gebaren den Verkehr zu gef�hrden. Nach hinten raus gilt es etwas R�cksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Wenn die sich �ber nackte Tatsachen beschweren, ist das aber kein K�ndigungsgrund. Sonnenschirme und Sichtschutz vor unerw�nschten Blicken sind jedem Mieter gestattet, sollten allerdings nicht zu weit �ber die Balkonbr�stung hinausragen und m�glichst auch farblich einigerma�en mit der H�userfassade harmonieren. Will der Mieter in Eigenregie eine Markise installieren, die am Mauerwerk angebracht werden muss, gilt dies als bauliche Ma�nahme, die vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden muss. Wenn W�sche an der frischen Luft trocknet, dann riecht sie ganz besonders frisch. Mieter m�ssen darauf nicht verzichten, auch wenn es einen eigens daf�r bestimmten Trockenraum gibt und die Hausordnung darauf verweist, dass Rock und Hose ausschlie�lich dort zu trocknen seien. Wer die W�scheleine an der Balkonbr�stung spannen will, darf das tun. Haustierhaltung auf dem Balkon ist nur in Abstimmung mit dem Vermieter m�glich, und Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschwein d�rfen nur auf den Balkon ziehen, wenn die Nachbarn nicht durch Gestank und Stallgeruch bel�stigt werden. Miezes K�rbchen und Bellos Hundeh�tte haben auf dem Balkon nichts verloren, denn Hunde und Katzen geh�ren ins Haus. F�r lautstarke Exoten wie Papageien gilt auch: ab in die Wohnung und Fenster schlie�en. Um die Wohnungskatze vor dem Fall in die Tiefe zu sch�tzen, d�rfen Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen. Es gibt zwar unterschiedliche Gerichtsurteile zu dieser Frage, laut Deutschem Mieterbund aber gilt: Solange das Netz nicht fest mit dem Geb�ude verbunden ist, d.h. kein Eingriff in den Baubestand vorliegt, und der Fallschutz au�erdem kaum sichtbar ist, kann der Wohnungseigent�mer keine Entfernung vom Mieter verlangen. Mieter genie�en im Allgemeinen gro�e Freiheiten, was Gestaltung und Nutzung ihres 'Freiluftwohnzimmers' betrifft. Aber auch, wenn Staubflocken beim Teppichklopfen und Wassertropfen beim Blumengie�en kein Anlass zur Abmahnung vom Vermieter sind, sollte man um des nachbarschaftlichen Friedens willen erst einen pr�fenden Blick nach unten werfen, bevor man an zu sch�tteln und zu gie�en beginnt. Wer auf seinem Balkon oder im Garten Tomaten anbaut, kennt au�er den klassischen roten, runden Tomaten vielleicht auch alte oder au�ergew�hnliche Sorten wie die Tigerella oder die wei�e Sch�nheit. Auch bei einem Streifzug �ber den Wochenmarkt k�nnen Liebhaber der roten Frucht ungew�hnliche Exemplare entdecken. Die Farbpalette reicht von gr�n, gelb, orange �ber violett und schwarz bis zu wei�. Je nach Sorte sind Tomaten besonders geeignet f�r bestimmte Gerichte - probieren Sie es einfach aus.
Mieter m�ssen sich auf dem Balkon an Regeln halten 27. April 2009 Laue Fr�hlingsluft und l�nger werdende Tage machen allj�hrlich Lust auf lauschige Stunden auf Balkon und Terrasse. Viele Freisitze entwickeln sich in den warmen Jahreszeiten zu richtigen Naturparadiesen. Doch nicht alles, was Mieter oder Wohnungseigent�mer erfreut, gef�llt auch seinem Nachbarn. "Deshalb sollte man gleich von vorneherein ein paar wichtige juristische Regeln beachten", r�t die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. F�r Mieter ist es ratsam, zuerst einen Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung zu werfen, f�r Besitzer einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich, die Teilungserkl�rung, die Gemeinschaftsordnung sowie die Gebrauchs- und Nutzungsregelungen nochmals zu lesen, denn: "Aus ihnen k�nnen sich auch Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Balkon- und Terrassennutzung ergeben", so die D.A.S. Rechtsexpertin Anne Kronzucker. "In der Regel sind solche Vereinbarungen bindend - es sei denn, sie sind un�blich." Gestaltungsfreiheit mit Grenzen Findet sich keine abweichende Regelung, darf der Mieter oder Wohnungseigent�mer auf seinem Balkon und Terrasse Tische, St�hle und einen Sonnenschirm aufstellen sowie W�sche trocknen. Kaffee trinken, rauchen und mit Freunden feiern ist erlaubt, wenn die Ruhezeiten eingehalten werden. "Dies alles geh�rt zum normalen Gebrauch der Mietsache, respektive zu den Rechten eines Wohnungseigent�mers aus seinem Sondereigentum", erl�utert die D.A.S. Juristin. "Eine Zustimmung des Nachbarn ist nicht erforderlich." Grillen und Feiern Um beim Grillen auf dem Balkon auf der sicheren Seite zu sein, ist Folgendes zu beachten: Manche Gemeinschaftsordnungen oder Mietvertr�ge verbieten das Grillen auf dem Balkon. Rechtlich ist eine solche Regelung zul�ssig. Ansonsten immer darauf achten, dass der Qualm nicht konzentriert in die Nachbarwohnungen zieht, sonst k�nnen Gerichte das Grillen einschr�nken. Und noch ein Tipp: Die weit verbreitete Meinung, man d�rfe einmal im Jahr laut feiern, stimmt so nicht. Die von Land und Gemeinde vorgeschrieben Ruhezeiten sind grunds�tzlich einzuhalten. Am besten ist, man vermeidet nach 22 Uhr laute Musik und L�rm. Pflanzen und Rankhilfen Pflanzenfreunden ist es gestattet, Blumenk�bel auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen und Blumenk�sten zu befestigen. Die Bepflanzung darf aber die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeintr�chtigen oder die Rechte des Vermieters verletzen. Pflanzengitter und Rankhilfen sind auf Balkon oder Terrasse einer Mietwohnung gestattet, solange das Mauerwerk nicht erheblich besch�digt wird. Normale Bohrungen auf dem Balkon sind zul�ssig. Stark wuchernde Pflanzen wie Kn�terich und Gei�blatt k�nnen kahle W�nde zwar wundersch�n begr�nen, klettern aber schnell �ber die Rankgitter hinaus und machen sich auf Nachbars Terrain breit. Deshalb sollten sie von Zeit zu Zeit gro�z�gig beschnitten werden. Efeu ben�tigt zwar keine Kletterhilfe, die "Haltearme" in der Mauer sind aber sp�ter schwer zu beseitigen. Dies kann beim Auszug aus einer Mietwohnung zum Problem werden. Gie�wasser statt Hochwasser F�r die Nachbarn auf darunter liegenden Balkonen ist es unangenehm, wenn sie beim Blumengie�en mit bew�ssert werden. Systeme zur Tr�pfchen-Bew�sserung oder Blumenk�sten mit Bew�sserungssystemen k�nnen �rger schon im Vorfeld vermeiden und sind der perfekte "Pflanzensitter" im Urlaub. Sichtschutz und Markisen Wer sich vor neugierigen Blicken auf seinem Balkon oder seiner Terrasse sch�tzen will, bringt einen Sichtschutz an. Zur Wahl stehen beispielsweise Schilfmatten, Paravents und Pergola-Elemente. "Allerdings ist dem Mieter oder Wohnungseigent�mer einer Wohnanlage nicht alles erlaubt, was der Privatsph�re dient. Als Faustregel: Alles, was das �u�ere Erscheinungsbild einer Wohnanlage wesentlich ver�ndert oder das Mauerwerk besch�digt, muss vom Vermieter oder der Eigent�mergemeinschaft genehmigt werden", r�t die D.A.S.-Rechtsexpertin. "Soll eine Markise montiert werden, muss der Vermieter oder die Eigent�mergemeinschaft unbedingt um Erlaubnis gefragt werden." �brigens: In machen Wohneigentumsanlagen und Mietsh�usern ist darauf zu achten, dass Balkone und Dachterrassen einheitlich gestaltet sind! Pressemitteilung D.A.S
Beim Grillen auf dem Balkon m�ssen Mieter Regeln beachten 24.05.2007: Hamburg/MVregio Das Grillen ist eine Lieblingsbesch�ftigung der Deutschen. Nach Angaben des Verbraucherschutzinformationssystems Bayern fachen sie j�hrlich bis zu 90 Millionen Mal den Grill an. Qualmw�lkchen und Bratwurstduft verbreiten sich nicht nur �ber Kleing�rten, sondern auch auf Balkonen in Wohngebieten. Konflikte unter Mitbewohnern sind vorprogrammiert. Mieter in Mehrfamilienh�usern m�ssen deshalb Beschr�nkungen beachten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin. Dabei gilt: "Grillen ist in den Sommermonaten durchaus �blich und muss, wenn nicht die Wesentlichkeitsgrenze �berschritten wird, generell geduldet werden", so das Landgericht M�nchen I (Az. 15 S 22735/03). Demnach darf auf dem Balkon grunds�tzlich gegrillt werden. VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpa�: "Mieter in Mehrfamilienh�usern m�ssen auf ihre Nachbarn R�cksicht nehmen. Sie d�rfen in der Zeit von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Dazu m�ssen sie ihre Mitmieter im Haus 48 Stunden vorher informieren. Dies hat das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96) entschieden. Das Gericht stellt dabei klar, dass der Vermieter kaum Einflussm�glichkeiten rechtlicher Art auf das Verhalten seiner Mieter hat. Auch das OLG Oldenburg (Az. 13 U 53/02) setzt auf die R�cksichtnahme der Mieter untereinander. Bei beengten r�umlichen Verh�ltnissen muss ein Nachbar nach 22.00 Uhr Ger�che und Ger�usche, die von Grillen im Garten herr�hren, regelm��ig nicht hinnehmen. Viermal im Jahr kann allerdings ein Grillabend bis 24.00 Uhr als sozialad�quat anzusehen sein. Wir appellieren an alle Mieter, R�cksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Das Grillvergn�gen sollte um 22.00 Uhr beendet sein." Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 311 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. J�hrlich investieren sie �ber 1 Milliarde Euro in den Wohnungsbau, um ihren Mietern bezahlbaren, attraktiven Wohnraum zu bieten. Sie sind die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland: In ihren 748.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen.
Beim Grillen auf dem Balkon m�ssen Mieter Regeln beachten 24.05.2007: Hamburg/MVregio Das Grillen ist eine Lieblingsbesch�ftigung der Deutschen. Nach Angaben des Verbraucherschutzinformationssystems Bayern fachen sie j�hrlich bis zu 90 Millionen Mal den Grill an. Qualmw�lkchen und Bratwurstduft verbreiten sich nicht nur �ber Kleing�rten, sondern auch auf Balkonen in Wohngebieten. Konflikte unter Mitbewohnern sind vorprogrammiert. Mieter in Mehrfamilienh�usern m�ssen deshalb Beschr�nkungen beachten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin. Dabei gilt: "Grillen ist in den Sommermonaten durchaus �blich und muss, wenn nicht die Wesentlichkeitsgrenze �berschritten wird, generell geduldet werden", so das Landgericht M�nchen I (Az. 15 S 22735/03). Demnach darf auf dem Balkon grunds�tzlich gegrillt werden. VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpa�: "Mieter in Mehrfamilienh�usern m�ssen auf ihre Nachbarn R�cksicht nehmen. Sie d�rfen in der Zeit von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Dazu m�ssen sie ihre Mitmieter im Haus 48 Stunden vorher informieren. Dies hat das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96) entschieden. Das Gericht stellt dabei klar, dass der Vermieter kaum Einflussm�glichkeiten rechtlicher Art auf das Verhalten seiner Mieter hat. Auch das OLG Oldenburg (Az. 13 U 53/02) setzt auf die R�cksichtnahme der Mieter untereinander. Bei beengten r�umlichen Verh�ltnissen muss ein Nachbar nach 22.00 Uhr Ger�che und Ger�usche, die von Grillen im Garten herr�hren, regelm��ig nicht hinnehmen. Viermal im Jahr kann allerdings ein Grillabend bis 24.00 Uhr als sozialad�quat anzusehen sein. Wir appellieren an alle Mieter, R�cksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Das Grillvergn�gen sollte um 22.00 Uhr beendet sein." Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 311 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. J�hrlich investieren sie �ber 1 Milliarde Euro in den Wohnungsbau, um ihren Mietern bezahlbaren, attraktiven Wohnraum zu bieten. Sie sind die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland: In ihren 748.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen.
Naturparadies auf Balkon und Terrasse Pressemitteilung von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Kategorie: Bau
(fair-NEWS) - Laue Fr�hlingsluft und l�nger werdende Tage machen allj�hrlich Lust auf lauschige Stunden auf Balkon und Terrasse. Viele Freisitze entwickeln sich in den warmen Jahreszeiten zu richtigen Naturparadiesen. Doch nicht alles, was Mieter oder Wohnungseigent�mer erfreut, gef�llt auch seinem Nachbarn. "Deshalb sollte man gleich von vorneherein ein paar wichtige juristische Regeln beachten", r�t die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
F�r Mieter ist es ratsam, zuerst einen Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung zu werfen, f�r Besitzer einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich, die Teilungserkl�rung, die Gemeinschaftsordnung sowie die Gebrauchs- und Nutzungsregelungen nochmals zu lesen, denn: "Aus ihnen k�nnen sich auch Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Balkon- und Terrassennutzung ergeben", so die D.A.S. Rechtsexpertin Anne Kronzucker. "In der Regel sind solche Vereinbarungen bindend - es sei denn, sie sind un�blich."
Gestaltungsfreiheit mit Grenzen Findet sich keine abweichende Regelung, darf der Mieter oder Wohnungseigent�mer auf seinem Balkon und Terrasse Tische, St�hle und einen Sonnenschirm aufstellen sowie W�sche trocknen. Kaffee trinken, rauchen und mit Freunden feiern ist erlaubt, wenn die Ruhezeiten eingehalten werden. "Dies alles geh�rt zum normalen Gebrauch der Mietsache, respektive zu den Rechten eines Wohnungseigent�mers aus seinem Sondereigentum", erl�utert die D.A.S. Juristin. "Eine Zustimmung des Nachbarn ist nicht erforderlich."
Grillen und Feiern Um beim Grillen auf dem Balkon auf der sicheren Seite zu sein, ist Folgendes zu beachten: Manche Gemeinschaftsordnungen oder Mietvertr�ge verbieten das Grillen auf dem Balkon. Rechtlich ist eine solche Regelung zul�ssig. Ansonsten immer darauf achten, dass der Qualm nicht konzentriert in die Nachbarwohnungen zieht, sonst k�nnen Gerichte das Grillen einschr�nken. Und noch ein Tipp: Die weit verbreitete Meinung, man d�rfe einmal im Jahr laut feiern, stimmt so nicht. Die von Land und Gemeinde vorgeschrieben Ruhezeiten sind grunds�tzlich einzuhalten. Am besten ist, man vermeidet nach 22 Uhr laute Musik und L�rm.
Pflanzen und Rankhilfen Pflanzenfreunden ist es gestattet, Blumenk�bel auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen und Blumenk�sten zu befestigen. Die Bepflanzung darf aber die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeintr�chtigen oder die Rechte des Vermieters verletzen. Pflanzengitter und Rankhilfen sind auf Balkon oder Terrasse einer Mietwohnung gestattet, solange das Mauerwerk nicht erheblich besch�digt wird. Normale Bohrungen auf dem Balkon sind zul�ssig. Stark wuchernde Pflanzen wie Kn�terich und Gei�blatt k�nnen kahle W�nde zwar wundersch�n begr�nen, klettern aber schnell �ber die Rankgitter hinaus und machen sich auf Nachbars Terrain breit. Deshalb sollten sie von Zeit zu Zeit gro�z�gig beschnitten werden. Efeu ben�tigt zwar keine Kletterhilfe, die "Haltearme" in der Mauer sind aber sp�ter schwer zu beseitigen. Dies kann beim Auszug aus einer Mietwohnung zum Problem werden.
Gie�wasser statt Hochwasser F�r die Nachbarn auf darunter liegenden Balkonen ist es unangenehm, wenn sie beim Blumengie�en mit bew�ssert werden. Systeme zur Tr�pfchen-Bew�sserung oder Blumenk�sten mit Bew�sserungssystemen k�nnen �rger schon im Vorfeld vermeiden und sind der perfekte "Pflanzensitter" im Urlaub.
Sichtschutz und Markisen Wer sich vor neugierigen Blicken auf seinem Balkon oder seiner Terrasse sch�tzen will, bringt einen Sichtschutz an. Zur Wahl stehen beispielsweise Schilfmatten, Paravents und Pergola-Elemente. "Allerdings ist dem Mieter oder Wohnungseigent�mer einer Wohnanlage nicht alles erlaubt, was der Privatsph�re dient. Als Faustregel: Alles, was das �u�ere Erscheinungsbild einer Wohnanlage wesentlich ver�ndert oder das Mauerwerk besch�digt, muss vom Vermieter oder der Eigent�mergemeinschaft genehmigt werden", r�t die D.A.S.-Rechtsexpertin. "Soll eine Markise montiert werden, muss der Vermieter oder die Eigent�mergemeinschaft unbedingt um Erlaubnis gefragt werden."
�brigens: In machen Wohneigentumsanlagen und Mietsh�usern ist darauf zu achten, dass Balkone und Dachterrassen einheitlich gestaltet sind! Weitere Informationen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de Anzahl der Anschl�ge (inkl. Leerzeichen): 4.265
Kurzfassung: K(l)eine Freiheit auf Balkon und Terrasse Vorschriften aus Hausordnung und Mietvertrag unbedingt beachten
Die laue Fr�hlingsluft macht allj�hrlich Lust auf lauschige Stunden auf Balkon oder Terrasse. Viele Freisitze entwickeln sich in den warmen Jahreszeiten zu richtigen Naturparadiesen. Doch nicht alles, was Mieter oder Wohnungseigent�mer erfreut, gef�llt auch seinem Nachbarn. "Deshalb sollte man von vorneherein ein paar wichtige juristische Regeln beachten", r�t die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. F�r Mieter und Eigent�mer ist es ratsam, zuerst einen Blick in die entsprechenden Unterlagen zu werfen, beispielweise Mietvertrag oder Teilungserkl�rung. In der Regel sind die dort stehenden Vereinbarungen bindend - es sei denn, sie sind un�blich. Pflanzenfreunden ist es gestattet, Blumenk�bel auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen und Blumenk�sten zu befestigen. Allerdings sollte die Pflege der Pflanzen nicht die Nachbarn st�ren. Daher ist es empfehlenswert, Bew�sserungssysteme zu nutzen. Auch ein Sichtschutz ist jedem Bewohner gestattet - immer unter Beachtung der hauseigenen Vorschriften und ohne gr��ere Besch�digung des Mauerwerkes. Grillen ist im Sommer sehr beliebt, doch manche Hausordnungen untersagen es sogar g�nzlich. Ansonsten sind die von Land und Gemeinde vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten und die Nachbarn vom Qualm zu verschonen.
Beim Begr�nen von Balkonen sollte man als Mieter einige Regeln beachten , um Streit mit den anderen Mietern oder mit dem Haus-Herrn zu vermeiden . Also grunds�tzlich darf man die Blumen-K�sten an der Au�en-Seite des Gel�nders anbringen , doch darf von ihnen keine Gefahr f�r Passanten oder Nachbarn ausgehen . Das gleiche gilt auch beim Gie�en der Pflanzen in den Blumen-K�sten .
Wird zum Beispiel mal ein Blumen-Kasten vom Balkon geweht durch einen kr�ftigen Wind-Zug , ist man als Mieter schadensersatzpflichtig , wenn dann auch noch Personen verletzt werden k�nnen auf einen noch gr��er Ersatz-Leistungen zukommen . Oder falls sich der unterhalb des Balkons wohnende "liebe Nachbar" von herabfallenden Bl�ttern oder Bl�ten gest�rt f�hlt , kann er das Entfernen der Blumen-K�sten vor Gericht durchsetzen , aber nur wenn diese au�erhalb der Br�stung angebracht sind .
Grunds�tzlich aber hat man als Mieter das Recht , den Balkon nach seinen Vorstellungen zu gestalten , nat�rlich im Rahmen des normalen (es sollte kein "Urwald" auf dem Balkon sein) . Einen unauff�lligen Sicht-Schutz kann man ebenso anbringen und auch befestigen genauso wie ein Rank-Gitter oder Kletter-Pflanzen . Man muss aber darauf achten das diese nicht das Mauer-Werk sch�digen . Nicht nur Pflanzen darf man als Mieter anbringen , sondern auch Markisen oder Jalousien die zu dem Gesamt-Bild des Hauses passen , dieses nat�rlich auch nur in Absprache mit dem Vermieter .
Beim Begr�nen oder anderen Aktivit�ten auf dem Balkon sollte man unbedingt die Trag-F�higkeit des Balkons beachten . Zum Beispiel schwere Holz-M�bel und schwere �ber-T�pfe k�nnen schnell dazu f�hren , das die maximale Trag-F�higkeit von 250 Kilogramm pro Quadrat-Meter Balkon-Fl�che zu �berschreiten .
Wenn man aber wie beschrieben , die Regeln einigerma�en einh�lt und auch die "lieben N achbarn" halten sich etwas zur�ck und der Vermieter spielt auch noch mit . Dann kann eigentlich auf dem Balkon nichts mehr schiefgehen und der Sommer kann endlich kommen . Man kann auch auf Balkonien einen sch�nen Urlaub verbringen , w�nsche allen viel Spa� dabei !
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